Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X

Kindschaftsrecht - Wegzug ohne Zustimmung des mitsorgeberechtigten Elternteils

1. Zur Entscheidung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht im Wege der einstweiligen Anordnung, wenn ein Elternteil ohne Zustimmung des Mitsorgeberechtigten mit den Kindern von Süddeutschland in ein Frauenhaus in Norddeutschland gezogen ist.

 

2. Auch wenn der Umzug bereits vollzogen wurde, stellt dies die tatsächliche Ausgangslage für die Beurteilung des Kindeswohls und für die Abwägung der beiderseitigen Elternrechte dar. Die Möglichkeit einer Rückkehr des umgezogenen Elternteils kommt als tatsächliche Alternative ebenso wenig in Betracht wie der Nachzug des anderen Elternteils, selbst wenn ein ständiger Aufenthaltsort der Eltern in räumlicher Nähe zueinander dem Kindeswohl am besten entspräche.

 

3. Auch bei einem widerrechtlichen Umzug ist die Entscheidung nicht an einer Sanktion des Fehlverhaltens eines Elternteils, sondern vorrangig am Kindeswohl zu orientieren (Anschluss BVerfG, FamRZ 2009, 189). Eine eigenmächtige Trennung des Kindes vom anderen Elternteil kann aber insoweit Berücksichtigung finden, als sie Rückschlüsse auf eine konkrete Einschränkung der Erziehungsfähigkeit zulässt (vgl. OLG Nürnberg, FamRZ 2013, 1588).

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04.05.2023

Informationen

OLG Stuttgart
Urteil/Beschluss vom 10.02.2023
Aktenzeichen: 15 UF 267/22

Fachlich verantwortlich

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