Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X

Namensrecht - Kein Zwang zur Namensänderung nach Erwachsenadoption

Der Zwang zur Namensänderung nach einer Erwachsenenadoption soll aufgehoben werden. Die angenommene (adoptierte) Person soll den bisherigen Familiennamen behalten können, den Namen der annehmenden Person erhalten können oder eine Kombination aus dem bisherigen und dem Namen der annehmenden Person wählen können.

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05.10.2023

Informationen

Quelle

Pressemitteilung Nr. 51/2023 v. 23.08.2023

Fachlich verantwortlich

Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X

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