Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X

Umgangsrecht - Kontaktverbot gegenüber nicht sorgeberechtigtem Elternteil

§§ 1666, 1684 BGB

1. Ein Kontaktaufnahmeverbot in Bezug auf ein Kind kann gegen einen nicht sorgeberechtigten Elternteil nicht auf § 1666 III und IV BGB gestützt werden, sondern darüber ist in einem Umgangsverfahren nach Maßgabe von § 1684 IV BGB zu entscheiden.

 

2. Existiert bereits eine formell rechtskräftige Entscheidung zu einem Umgangsausschluss, so hat das Amtsgericht im Wege einer Abänderung nach § 1696 II BGB jedenfalls dann selbst über ein darüber hinaus gehendes Kontaktaufnahmeverbot zu entscheiden, wenn in der ursprünglichen Umgangsentscheidung ein Warnhinweis nach § 89 II FamFG nicht erteilt worden ist.

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05.02.2024

Informationen

OLG Frankfurt
Urteil/Beschluss vom 20.10.2023
Aktenzeichen: 6 UF 151/23

Fachlich verantwortlich

Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X

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