Ein Verstoß gegen die Mitteilungs-, Angabe- und Informationspflicht kann mit Geldbußen von bis zu 100.000 € bei einfach gelagerten Verstößen, bei schwerwiegenden, wiederholten oder systematischen Verstößen bis zu 1.000.000 € und bei Kredit- und Finanzinstituten, Versicherungsunternehmen und Kapitalverwaltungsgesellschaften und ihrer wirtschaftlich Berechtigten bis zu 5.000.000 € geahndet werden.
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Cornel Pottgiesser FA f. Handels- u. GesR
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